1. Gibt es einen persönlichen Ansprechpartner bei Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Kindertagesbetreuung der Stadt Würzburg
Tel: 0931 37-2532
kinderbetreuung@stadt.wuerzburg.de
2. Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?
Nein. Die Suche und Sichtung der jeweiligen Betreuungsangebote ist auch nicht registrierten Nutzern zugänglich.
Um sich durch Angaben wie Geburtsdatum oder PLZ nicht zu blockieren, wird empfohlen den Filter auf „Alle Angebote in einer Kommune“ zu setzen.
3. Wie kann ich eine Betreuungsanfrage stellen?
Um eine Betreuungsanfrage zu stellen, müssen Sie sich zuerst registrieren. Die Registrierung muss durch eine automatisierte Mail bestätigt werden. Diese Mail kann sich im Spamordner befinden. Sollten Sie keine automatisierte Mail erhalten wäre der Little Bird Support zu kontaktieren. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular unter https://www.little-bird.de/service/hilfe-eltern/support-kontakt/ oder die Mailadresse eltenhilfe@little-bird.de
Danach können Sie bei acht von Ihnen gewünschten Einrichtungen eine Anfrage stellen. Diese acht Betreuungsanfragen beziehen sich auf den Zeitraum eines Kindergartenjahres (01.09. – 31.08.).
Wenn Sie Ihr Kind für die Krippe anmelden ist es ratsam auch gleich acht Vormerkungen für einen späteren Kindergartenplatz zu tätigen, denn wenn Sie einen Krippenplatz haben bedeutet dies nicht, dass Ihr Kind automatisch einen Kindergartenplatz in derselben Einrichtung bekommt.
4. Kann ich nur online eine Betreuungsanfrage stellen?
Nein. Das Portal ist nur ein Weg, eine Betreuungsanfrage zu stellen. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin direkt an die Einrichtung oder die Stadt Würzburg wenden. Hier erhalten Sie ein Papierformular, das alle wesentlichen Angaben für die Vormerkung eines Betreuungsplatzes enthält.
Diese Vormerkformulare finden Sie in verschiedenen Sprachen auch unter https://www.wuerzburg.de/themen/jugend-familie/kinderbetreuung-wuerzburg/517319.Vormerkformulare-zum-Downloaden-fuer-das-Online-Portal.html.
Eine persönliche Betreuungsanfrage über die Einrichtung oder die Stadt Würzburg wird über LITTLE BIRD genauso bearbeitet wie eine online erstellte Betreuungsanfrage.
5. Wieso ist die Telefonnummer ein Pflichtfeld bei einer Betreuungsanfrage?
Die Telefonnummer ist für die Einrichtungsleitung erforderlich, damit diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann, sofern es noch Klärungsbedarf zu Ihrer Betreuungsanfrage geben sollte. Aus diesem Grunde ist die Telefonnummer eine Pflichtangabe.
6. Was passiert nach meiner Betreuungsanfrage?
Ihre Anfrage wird direkt an die von Ihnen gewählte/n Einrichtung/en übermittelt. Sie erhalten dann eine E-Mail, ob Ihre Betreuungsanfrage von der Einrichtung auf die Vormerkliste übernommen wurde bzw. der Status Ihrer Anfrage ändert sich nun von „übertragen“ auf „aktiv“.
Diese Übertragung sollte ca. 1 Woche nach Stellung der Anfrage durch die Einrichtung erfolgen.
Eine Zu- oder Absage erfolgt durch die Einrichtung frühestmöglich, jedoch spätestens 4 Monate vor Betreuungsbeginn.
7. Kann eine Vormerkung abgelehnt werden?
Ja. Bei einer Vormerkung handelt es sich um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfes in der Einrichtung dient. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den vorangemeldeten Platz gegenüber dem Träger oder der Einrichtung.
8. Kann ich ein ungeborenes Kind über das Online-Portal vormerken?
Nein. Bei der Vormerkung ist es notwendig das Geburtsdatum anzugeben, das bedeutet, dass Sie nur für bereits geborene Kinder einen Betreuungsplatz online anfragen können.
9. Wie erfolgt die Platzvergabe?
Die Vergabe der Plätze liegt bei den Einrichtungen / Trägern selbst. Die Stadt Würzburg hat darauf keinen Einfluss.
Möglichkeit 1 – Platzzusage oder Platzangebot (Reservierung) an die Eltern:
-
Einladung zu einem persönlichen Vorstellen in der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege (falls ein gegenseitiges Kennenlernen noch nicht stattgefunden hat)
-
Platzangebot (Angebot einer Reservierung). Dieses Angebot ist innerhalb von 14 Tagen anzunehmen oder abzulehnen. Bis dahin sind alle weiteren Anfragen zu einem Betreuungsbeginn inaktiv.
-
Annahme bzw. Platzzusage – Der Betreuungsplatz ist von beiden Seiten verbindlich zugesagt. Alle weiteren Betreuungsanfragen bleiben inaktiv.
-
Sie erhalten einen individuellen Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung / Kindertagespfleg
Möglichkeit 2 – Platzabsage der Eltern:
-
Sie lehnen das Platzangebot (aus Möglichkeit 1) ab. Nach der Ablehnung des Platzangebots, wird diese Anfrage im System deaktiviert. Alle weitern werden wieder aktiviert.
-
Sie können nun eine neue Anfrage stellen
Möglichkeit 3 – Platzabsage der Einrichtung:
-
Die Einrichtung hat z.B. absehbar keine Kapazitäten frei und lehnt Ihre Anfrage begründet ab. Dies geschieht durch die Einrichtung frühestmöglich. Alle weiteren Anfragen bei anderen Einrichtungen bleiben unberührt.
-
Nach einer Ablehnung können Sie eine erneute Anfrage stellen.
10. Wann ist das beste Vergabedatum?
Ein Kindergartenjahr beginnt jeweils zum 01.09. Zu diesem Datum verlassen die Vorschulkinder die Einrichtung und somit können andere Kinder „nachrutschen“.
Wie viele Kinder die Einrichtung verlassen und in die Schule gehen weiß die Einrichtung oft erst nach der Schuleinschreibung. Diese findet Ende März / Anfang April eines jeden Jahres statt.
11. Ich bekomme keine Mails
Haben Sie schon in Ihren Spamordner geschaut?
Die automatisierten Mails werden von so manchem Mail-Programm als Spam aussortiert. Bitte beachten Sie dies, denn die Mails könnten z.B. auch Einladungen zu wichtigen Terminen haben, die bei Nichtteilnahme zur Ablehnung führen.
12. Welche Vergabekriterien haben die Einrichtungen?
Diese Kriterien setzt sich jede Einrichtung selbst. Hierzu gehören z.B.
Kinder aus dem Stadtgebiet bzw. dem Stadtbezirk, Geschwisterkinder, Vorschulkinder, soziale Notfälle, Berufstätige, Aufnahme nach Anmeldedatum…
13. Wie kann ich meine eingegebenen Daten nachträglich ändern (z.B. bei Umzug, Namensänderung, Änderungen der angegebenen Prioritäten, usw.)?
Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Daten ändern wollen, dann wenden Sie sich bitte an eine der von Ihnen angefragten Einrichtungen oder an die Fachabteilung Kindertagesbetreuung der Stadt Würzburg (siehe Punkt 1). Eine eigenständige Datenänderung direkt im Elternportal ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
14. Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?
Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder in der Einrichtung betreut wird, haben Sie die Möglichkeit, dies in der Betreuungsanfrage mit anzugeben. Bei Zwillingen ist für jedes Kind eine Betreuungsanfrage zu stellen.
15. Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?
Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben der Einrichtung in den jeweiligen Portal-Profilen. Bitte beachten Sie Büro- bzw. Gesprächszeiten der Einrichtungen.
16. Gilt meine Vormerkung im Portal als förmlicher Antrag auf Geltendmachung meines Rechtsanspruchs auf Betreuung nach § 24 SGB VIII?
Die Vormerkung ersetzt nicht den förmlichen Antrag auf Geltendmachung des Rechtsanspruchs gemäß § 24 SGB VIII. Ein solcher Antrag wäre schriftlich an die:
Stadt Würzburg
Fachbereich Jugend und Familie
Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
zu richten. Gemäß § 45a AGSG haben die Erziehungsberechtigten den gewünschten Betreuungsbeginn für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes im Sinne des § 24 Abs. 2 SGB VII mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe mitzuteilen.
17. Ich hätte aber noch weitere Fragen
Dann bietet Ihnen Little Bird direkt noch Hilfe an:
Anleitung für das Elternportal in mehreren Sprachen: https://www.little-bird.de/service/anleitung/
Themenübersicht zu den häufig gestellten Fragen: https://www.little-bird.de/service/hilfe-eltern/
Bei Schwierigkeiten und Probleme nutzen Sie bitte folgendes Kontaktformular: https://www.little-bird.de/service/hilfe-eltern/support-kontakt/